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Normale Version: "Geagte" Zigarren in Deutschland zum aktuellen Preis verkaufen?
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Liebe Leute,

Aus gegebenem Anlass mal eine Frage....

Darf ein Händler ältere Ware zum aktuellen Preis verkaufen?

Darf er nicht nur den Preis verlangen, der auf der Steuerbanderole steht?

Und haben nicht alle Kisten so eine bzw diese damals beim Import bekommen?  Twink

Danke Euch,

LG aus Bogotá
Steuerbanderole maßgebend, zumindest offiziell.
Ohne einen sachdienlichen Hinweis geben zu können, hätte ich es wie Du vermutest. Verkauf alter Ware zum damaligen Preis. Zumindest offiziell Twink
Korrekt, genau so ist es.
Maßgeblich ist der Banderolenpreis und die Zigarre muss auch genau dafür verkauft werden. Bei Preisänderungen ist es zwar üblich den Rest der alten Kiste auf die neue zu legen und die alte verschwinden zu lassen, aber offiziell ist sogar das verboten.

Und ja, jedes Tabakprodukte muss eine Steuerbanderole tragen, die immer durch den Importeur angebracht wird. Der Händler darf sie nicht entfernen, was auch für die Warnhinweise gilt.
Hab ich mir gedacht Pfeif

Danke Euch!
Das sagt das Tabaksteuergesetz dazu:
§ 28 TabStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Also wenn ich es richtig verstehe, kann der Händler schon einen höheren Preis nehmen, muß dann aber unverzüglich eine Steuererklärung abgeben und sofort die anfallende Steuer entrichten.
Das ist mal wieder ein Gesetz  Nopla

Man darf es nicht.... und da steht nicht grundsätzlich oder sowas... und wenn man es doch macht, dann....

Wer hat denn das geschrieben.
(04.04.2023, 10:00)Markus898 schrieb: [ -> ]Wer hat denn das geschrieben.

... vielleicht ein Beamter ...?
(04.04.2023, 09:43)Egbert schrieb: [ -> ]... muss auch genau dafür verkauft werden ...

Das sehe ich anders.
Es ist der Mindestpreis, der für die Zigarre verlangt werden muss.
Also der Preis, der mindestens verlangt werden muss. Die Zigarre kann auch durchaus zu einen höheren Preis verkauft werden.
(04.04.2023, 12:57)Funa-kij schrieb: [ -> ]
(04.04.2023, 09:43)Egbert schrieb: [ -> ]... muss auch genau dafür verkauft werden ...

Das sehe ich anders.
Es ist der Mindestpreis, der für die Zigarre verlangt werden muss.
Also der Preis, der mindestens verlangt werden muss. Die Zigarre kann auch durchaus zu einen höheren Preis verkauft werden.

Phuhh.
Wie das in Deutschland geregelt wird, is mir nicht bekannt, in Österreich ist gesetzlich geregelt, wie viel Gewinn ein Tabakfachgeschäft oder eine Tabakverkaufsstelle prozentuell mit Tabakartikeln machen dürfen.
Davon ausgenommen sind nur Tabakabgabestellen(Tankstellen) und Gastronomiebetriebe, die aufgrund anderer Konzessionen und anderer Bezugspreise, flexibler sind oder gar freie Hand in Bezug auf Verkaufspreise haben.
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