Vor 6 Stunden
(Vor 7 Stunden)KaiTeamCuba schrieb:Eigentlich nur richtig, um dem etwaigen Vorwurf der Insolvenzverschleppung vorzubeugen. Die Einleitung des Insolvenzverfahrens ist ja bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit durch den Schuldner - also die 5th - selbst möglich, § 18 Abs. 1 InsO. Wenn man sogar aufgrund der Sanktionierung und Sperrung der Konten weiß, dass man mangels Verfügungsmöglichkeit nicht in der Lage sein wird seine Verbindlichkeiten zu bedienen, hat man ja bereits positive Kenntnis von der eigenen Zahlungsunfähigkeit. Insoweit droht Freiheits- oder Geldstrafe gem. § 15a Abs. 4 f. InsO, wenn man den Eröffnungsantrag vorsätzlich oder fahrlässig nicht stellt.(Gestern, 13:17)saron schrieb: Ich glaube die Casas haben jetzt Ei größeres
Problem. 5TH
5TH AVENUE PRODUCTS TRADING-GMBH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung
https://verbraucherschutzforum.berlin/20...en-434255/
Verstehe ich aber nicht wirklich, seit 14 Tage können die nicht mehr liefern und sind jetzt schon In der Verwaltung ?!?

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