10.12.2019, 21:34
wow wie gut das wir drüber gesprochen haben. Auch da hat CH besondere Regeln:
Zitat:Privatwaren mit weniger als 5000 Schweizerfranken Wert
Werden Privatwaren bis zu einem Gesamtwert von 5000 Schweizerfranken durch die Schweiz befördert, so erfolgt die Zollveranlagung an der Grenze in der Regel formlos. Dies gilt aber nicht für abgabenpflichtige alkoholische Getränke, Tabakwaren und Lebensmittel. Die Zollstelle kann beim Verdacht, dass die Waren nicht wiederausgeführt werden, auch bei einem Gesamtwert von unter 5000 Schweizerfranken eine Kaution verlangen.
Quelle
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