Ein Aufreger ist das eigentlich nicht, und mit einer "Neuinterpretation" hat es rein gar nichts zu tun. Es wird lediglich eine seit Jahrzehnten existierende Vorschrift auf einen Gegenstand angewendet, der sich jedenfalls nach meiner Beobachtung in den letzten Jahren in einem stark zunehmenden Maße zu einem eigenständigen Handelsgut und damit zu einem Gegenstand von besonderem Wert entwickelt hat. "Schuld" ist nicht der Zoll, der § 24 des Tabaksteuergesetzes wortgetreu anwendet, sondern die Leute, welche leere Jars für Preise von mittlerweile regelmäßig mehr als hundert Euro verkaufen.
Neuinterpretation des Zugabeverbots im Tabakgesetz
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Neuinterpretation des Zugabeverbots im Tabakgesetz
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