19.02.2021, 11:46
(18.02.2021, 20:32)Egbert schrieb: In solchen Fällen ist es so, dass der Importeur den Ausverkauf organisiert.
In dem Fall wird bei der Bundesdruckerei für die bisher nicht verzollten Kisten ein neuer Preis beantragt, sowie für die bereits verzollten der neue.
Dafür muss der Zollbeamte ins Lager u d unter dessen Aufsichet werden die alten Banderolen entfernt und die neuen angebracht.
Leider ist es so, dass die Importeure praktisch immer auf die CW zugehen und die denen den kompletten Bestand günstig verkaufen statt sie fair auch anderen Händlern anzubieten.
Bisher habe ich es nur einmal erlebt, dass es in dem Fall Kohlhase & Kopp vor zwei Jahren auf mich zukam um die Julius Cesar Diamond Crown abzuverkaufen.
Wenn ich dazu noch ein wenig klugscheissern darf:
Die Änderung des Kleinverkaufspreises und der Bezug neuer Steuerzeichen läuft über die bundesweit hierfür zuständige Dienststelle Bünde des Hauptzollamtes Bielefeld. Die Bundesdruckerei ist nur für den Druck der Steuerzeichen im Auftrag der Zollverwaltung zuständig.
Alternativ zu dem beschriebenen Procedere würde das Tabaksteuergesetz es auch erlauben, zum Abverkauf von Restbeständen den KVP "einfach so" zu ermäßigen, soll heißen ohne Neuauszeichnung bereits versteuerter Ware. Dann gäbe es halt nur die Differenz der Tabaksteuer, die sich aus dem alten und dem neuen Preis ergibt, nicht zurück.
Dass man als Importeur im Regelfall nur auf einen Einzelhändler zugeht, hat - so glaube ich - nichts mit fehlender Fairness zu tun. So ein Abverkauf mit reduzierten Preisen macht für alle Beteiligten wirtschaftlich nur dann Sinn, wenn ein Einzelhändler sich damit besondere Aufmerksamkeit verschaffen kann. Wenn es die reduzierten Bestände dagegen überall gibt, erweckt das nicht den selben Eindruck von Verknappung und löst deshalb keinen kurzzeitigen "Hype" aus. Und so viele Händler gibt es in der Republik nun einmal nicht, die bereit und in der Lage sind, sich mal eben ein paar Tausend Zigarren auslaufender Sorten ins Lager zu legen.