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Neuinterpretation des Zugabeverbots im Tabakgesetz
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Neuinterpretation des Zugabeverbots im Tabakgesetz
#11
(21.02.2021, 13:46)Aschenbecher schrieb: Beipackverbot

Ich sehe das ganze, genau genommen, als Fehlinterpretation der Zollvorschriften.

Die Idee hinter dem Beipackverbot ist, dass dadurch Tabakpreise nicht durch 
Zugaben unterwandert werden sollen. Das ist für mich soweit noch nachvollziehbar.

Im Fall von Jars oder Sonderhumidoren trifft dieses jedoch nie zu, das Gegenteil
ist immer der Fall. Nehmen wir den roten Boli Belicosos Jar. Ohne den Topf, kosten
die Regulares rund die Hälfte als ohne den Topf. Der Sinn und Zweck der 
Zollvorschrift trifft hier demnach überhaupt nicht zu.

Bei Sonderhumidoren oder Formaten im Jar, welche es nur in diese Gebinden
zu erwerben gibt, trifft die Zollvorschrift auch nicht zu. Kein Marktpreis der
offiziell ja gar nicht separat erwerbbaren Zigarren kann damit unterwandert werden.

Auf den ersten Blick kein schlechter Gedanke. Allerdings greift der Gedanke nur bei den von Dir gebildeten Beispielen und auch dann nur, wenn der Jar mit seinem gesamten Inhalt an einen Kunden verkauft wird. Stelle Dir vor, der Händler verkauft aus einem 20er-Jar die ersten drei Zigarren einzeln und dann die restlichen Zigarren mitsamt des Jars an einen Kunden. In diesem Fall zahlt dieser Kunde 17/20 des KVP, erhält aber 20/20 des Jars - und schon hast Du für diese 17 Zigarren die Preisunterschreitung, die der Gesetzgeber unterbinden will.

Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber mit den Verbrauchsteuern wie der Tabaksteuer nicht nur rein fiskalische Zwecke verfolgt, sondern beispielsweise auch gesundheitsbezogene. Unter diesem Gesichtspunkt ist es ein Anliegen, über das bloße Produkt hinaus keine zusätzlichen Kaufanreize zuzulassen. Einen solchen Kaufanreiz schafft man aber, wenn man Zigarren in einen schicken Porzellantopf verpackt, der sich dann mit Gewinn weiterverkaufen lässt.
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RE: Neuinterpretation des Zugabeverbots im Tabakgesetz - von florei - 22.02.2021, 08:34



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