21.12.2023, 14:37
(21.12.2023, 14:01)Ezekiel schrieb:(21.12.2023, 11:39)Sinatra schrieb: Meine wird garantiert bei mir verbleiben. Man muss dann halt auch abwarten, ob das Urteil (wie auch immer es ausfällt) in den USA überhaupt auf die EU übertragbar ist. Und vor allem Asien, da dort wohl die meisten Interessenten sein werden, da dort nächstes Jahr das Jahr des Drachen gefeiert wird.
Das ist der springende Punkt.
In den USA lassen sich Dinge markenrechtlich schützen, über die man hier in Europa nicht einmal nachdenkt.
Und ob dieser Schutz in den USA Bestand hat, wird wohl erst im Zuge des Gerichtsverfahrens zu klären sein.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass man beim Versuch, sich das Wort "Dragon" oder "Drache" markenrechtlich sichern zu lassen, hier in Europa nicht weit kommt.
Maximal dann, wenn es in einem ganz speziellen Font ausgeführt ist und mit weiteren Markezeichen kombiniert wird.
... eines weiss ich mit Bestimmtheit, mein Arsch ist in den USA registriert ...
Tabak ist Tabak, ist Tabak
Don Alejandro Robaina
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