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Neuinterpretation des Zugabeverbots im Tabakgesetz
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Neuinterpretation des Zugabeverbots im Tabakgesetz
#5
(17.02.2021, 13:41)glenevil schrieb: Okay, keine Ahnung, was passiert ist, nächster Versuch

still no cigars in the jar
......
florei schrieb:Ein Aufreger ist das eigentlich nicht, und mit einer "Neuinterpretation" hat es rein gar nichts zu tun. Es wird lediglich eine seit Jahrzehnten existierende Vorschrift auf einen Gegenstand angewendet, der sich jedenfalls nach meiner Beobachtung in den letzten Jahren in einem stark zunehmenden Maße zu einem eigenständigen Handelsgut und damit zu einem Gegenstand von besonderem Wert entwickelt hat. "Schuld" ist nicht der Zoll, der § 24 des Tabaksteuergesetzes wortgetreu anwendet, sondern die Leute, welche leere Jars für Preise von mittlerweile regelmäßig mehr als hundert Euro verkaufen.

Schwierig ... muss der Staat einen privaten Sammlermarkt, der sich durch Angebot und Nachfrage im Rahmen einer freien Marktwirtschaft reguliert, als Begründung für eine derart hanebüchene Auslegung heranziehen? Mal abseits jeglicher §-Reiterei betrachtet grenzt das doch nun wirklich an Kasperkram! Nicht das die demnächst auch noch auf den Trichter kommen, hochwertige Spirituosen, die teilweise in edlen Karaffen angeboten werden, getrennt voneinander zu verkaufen ... der Sprit dann im Tetrapack oder PET ... Hehee2

(... und ja, ich weiß, es handelt sich hier um einen speziellem Auswuchs in der tabakorientierten Gesetzgebung ...)

Als schnöder Jurist kann ich mich nur noch einmal mit anderen Worten wiederholen: Das hat nichts mit Auslegung zu tun, soll heißen, es ist nicht so, als könne man das nach dem Gesetz auch anders sehen. Das Gesetz sagt klipp und klar, dass Tabakwaren allenfalls "branchenübliches Zubehör von geringem Wert" beigegeben werden darf. Deshalb bleibe ich dabei: Wenn die zum gesetzmäßigen Handeln verpflichtete Zollverwaltung ein Gesetz seinem Wortlaut entsprechend anwendet, ist das keinen Aufreger wert.

Und: Ein privater Sammlermarkt ist das ja nun auch nicht mehr. Es gibt mittlerweile genügend Einzelhändler, die da mitmischen. Für den privaten Sammler ist es übrigens sogar günstiger, wenn der Jar extra verkauft wird, weil dann für diesen Teil des "Gesamtpaketes" keine Tabaksteuer anfällt.
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RE: Neuinterpretation des Zugabeverbots im Tabakgesetz - von florei - 17.02.2021, 17:23



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