22.10.2019, 13:00
Wo rauchen ab November 19?
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 27 Gast/Gäste
Wo rauchen ab November 19?
|
(22.10.2019, 11:41)nitrofridi schrieb: Wie im anderen Thread schon geschrieben. Ich verstehe nicht so wirklich was da der wahre Grund ist. Nichtraucherschutz blabla ist klar aber das geht doch viel weiter. Soll das alles zur Ablenkung anderer Probleme dienen? Wir werden es früher oder später wohl erfahren Wenn wir grad keine "Probleme" haben, "schaffen" wir uns welche. Hauptsache wir beschließen irgendetwas, ob sinnfrei oder nicht. Ist in D mittlerweile Gang und Gäbe und wird für mein Empfinden immer schlimmer. Ach Gott mit welch tollen Themen sich unsere Politiker so in letzter Zeit befasst haben. Aber nicht zu vergessen, bei einer Sache sind sie sich alle immer schnell einig! Wahl vorüber, schnell die Diäten erhöhen damit wenn raus kommt das ich schmu mache ich wenigstens genug Kohle habe/bekomme. Achja, dann gibt es auch Gründe für sinnfreie Beschlüsse, denn die Kohle muss ja irgendwo wieder rein.
Gut Kick & Smoke
Marco
22.10.2019, 16:14
Btt: wer qualmt mit mir morgen ein letztes Mal das Il Toro ein?
Ich hab eben festgestellt, dass ich nur mehr morgen kann, ich verdünnisiere mich in den Urlaub
"Nimm ein paar Züge, dann kannst du gut kacken." (Clint Eastwood)
23.10.2019, 09:01
(22.10.2019, 13:10)habuna schrieb:... das wenigstens ist auf der ganzen Kugel identisch, es menschelt ...(22.10.2019, 11:41)nitrofridi schrieb: Wie im anderen Thread schon geschrieben. Ich verstehe nicht so wirklich was da der wahre Grund ist. Nichtraucherschutz blabla ist klar aber das geht doch viel weiter. Soll das alles zur Ablenkung anderer Probleme dienen? Wir werden es früher oder später wohl erfahren
Tabak ist Tabak, ist Tabak
Don Alejandro Robaina
23.10.2019, 11:09
Hallo zusammen, wir sind ein kleiner Zigarren-Stammtisch mit 11 Personen aus dem Raum Linz.
Ab dem 1. November haben wir keine Möglichkeit mehr unsere Stammtische weiter abzuhalten. Für ein Privates treffen sind wir bereits zu viele und um uns eine Location anzumieten zu dennoch zu wenige. Sollte jemand Interesse/Infos/... bzgl. einem Privatclub oder ähnliches im Raum Linz/ÖO haben gebt mir bitte bescheid. Danke, Mic
Schau an, es gibt noch einen Linzer Stammtisch , die Welt ist klein
Aber wir haben das gleiche Problem, dass der Stammtisch nun quasi gesprengt ist Hätte nie gedacht, dass ich nun hier in Deutschland bessere Rauchmöglichkeiten vorfinde, als in Ö. Danke WHO, EU, Übergangsregierung … grrrrrr
23.10.2019, 12:14
(23.10.2019, 11:46)hasenufer schrieb: Hätte nie gedacht, dass ich nun hier in Deutschland bessere Rauchmöglichkeiten vorfinde, als in Ö.... dafür wird aber das Nasepudern salonfähig, alles kannste jetzt wirklich nicht verlangen
Tabak ist Tabak, ist Tabak
Don Alejandro Robaina
23.10.2019, 16:40
Wir starten hier unsere Runde mit der Pig Burner [emoji39]
IMG_0426.JPG (Größe: 28,41 KB / Downloads: 146) Gesendet von iPhone mit Tapatalk
"Nimm ein paar Züge, dann kannst du gut kacken." (Clint Eastwood)
28.10.2019, 13:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.10.2019, 20:00 von CubanCigars.)
Quelle: https://www.vol.at/diese-strafen-drohen-...ot/6405064
Die Einführung eines generellen Rauchverbots in der österreichischen Gastronomie wurde lange diskutiert und oft verschoben. Mit 1. November ist es aber soweit: Rauchen ist ab dann in Gastronomie- und öffentlich zugänglichen Bereichen verboten. Die Nichteinhaltung der Bestimmungen kann zu hohen Strafen führen. Bei Lärmbelästigung können Anrainer zivilrechtlich gegen Gastronomiebetreiber vorgehen. In diesem Jahr wurde das Alterslimit für Rauchen österreichweit auf 18 Jahre angehoben. "Auch die Nutzung von Shishas ist ab diesem Zeitpunkt in geschlossenen Räumen verboten. Genauso wie der Konsum von Ersatzprodukten wie Shiazo-Steinen und E-Zigaretten", so Johannes Loinger, CEO der D.A.S. Rechtsschutz AG. "Zusätzlich wurde in diesem Jahr das Jugendschutzgesetz für Raucher verschärft. So dürfen Jugendliche erst ab 18 Jahren rauchen." Unzureichende Kennzeichnung wird teuer Das Rauchverbot ist in allen betroffenen Räumen durch den Hinweis "Rauchen verboten" oder durch andere Symbole – etwa Piktogramme – zu kennzeichnen. Eine falsche oder fehlende Kennzeichnung kann eine Verwaltungsstrafe bis zu 2.000 Euro und im Wiederholungsfall sogar bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen. "Aufpassen müssen Gastronomen auch darauf, dass bisherige Hinweisschilder, die einen Raucherraum gekennzeichnet haben, entfernt werden. Ansonsten ist die Kennzeichnung nicht korrekt", erklärt der Vorsitzende. Umgestaltung von Freiflächen kann Probleme verursachen Auf Freiflächen, wie etwa Terrassen oder in Gastgärten darf weiterhin geraucht werden. Wirte, die diese Flächen so umgestalten, dass sie ihren Gästen Schutz vor Witterung, Hitze oder Kälte bieten, können jedoch dadurch Probleme bekommen. "Die getroffenen Maßnahmen können nämlich dazu führen, dass die Freifläche als geschlossener Raum gewertet wird. Um keine Probleme mit dem neuen Rauchverbot zu bekommen, sind diese Umbauten im Einzelfall zu prüfen", rät Loinger. Für Hotels gilt eine Ausnahme: In dafür eigens eingerichteten Nebenräumen darf weiterhin geraucht werden. Allerdings nur, wenn dort keine Speisen oder Getränke konsumiert oder hergestellt werden. Anrainer können gegen Gastronomiebetreiber vorgehen Sollte es für Anrainer durch die im freien Rauchenden zu laut werden, können sie Anzeige gegen die Gäste bei der Polizei einbringen. "Aber auch die Wirte könnten zur Verantwortung gezogen werden", weiß Loinger. Um das Ausmaß der Belästigung festzustellen, kann die zuständige Behörde ein Verfahren einleiten und die Erstellung eines Gutachtens beauftragen. Neben der Vorverlegung der Sperrstunde aufgrund der Gewerbeordnung können lärmende Gäste auch zu zivilrechtlichen Ansprüchen der Anrainer gegen den Betreiber führen. "Vor allem bei größeren Nachtlokalen können Raucher vor den Lokalen zu einem Problem für die Gastronomen werden. In Wien sind bereits Kontrollen des Marktamtes angekündigt worden. Ob es noch Ausnahmeregelungen für spezielle Betriebe geben wird und ob Shisha-Bars zusperren müssen, werden die Praxis und die nächsten Monate zeigen", so Loinger. Gericht stellt Gesundheit der Menschen über Erwerbsfreiheit Einige Gastronomen haben beim Verfassungsgerichtshof um die Aufhebung der Rauchverbotsbestimmungen angesucht. Sie orteten eine verfassungswidrige Einschränkung ihrer Erwerbsfreiheit. Im Verfassungsgerichtshof (VfGH)-Beschluss vom 3. Oktober wurde der Antrag jedoch zurückgewiesen. Für den VfGH war ausschlaggebend, dass Rauchen und auch Passivrauchen gesundheitsschädlich sind. "Die Gesundheit der Menschen wurde vom Gericht somit über die Erwerbsfreiheit gestellt", erklärt Loinger. Bin echt gespannt wie das weitergeht.......
VG Mäx
"Der Luxus an einer Zigarre ist nicht der Preis, sondern die Zeit die man mit ihr verbringt"
28.10.2019, 13:25
Es endet ja leider gerade
|
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 27 Gast/Gäste