(02.05.2020, 14:56)nitrofridi schrieb: Was ich damit genauer meine ist das der grad heute schmal ist zwischen Privat und Gewerblich.
Das kann in der Tat ein Problem sein, hat aber nichts mit einem Handelsverbot für "Privatpersonen" (ich nehme mal an, damit sind Verbraucher im Rechtssinne gemeint) zu tun.
Gewerblich ist eine Tätigkeit, die (unter anderem, die übrigen Definitionsmerkmale lasse ich mangels Relevanz mal weg) planmäßig, auf Dauer angelegt und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Wenn man also beispielsweise immer wieder - so Leute soll es ja auch in Internetforen geben

Wer aber - und darum geht es ja vorliegend - nur eine Zigarrensammlung verkauft, sei es die eigene zu Lebzeiten oder auch aus einem Nachlass, der handelt weder planmäßig noch auf auf Dauer angelegt.
Was kubanische Zigarren und ebay anlangt, so ist das Problem Ausfluss der Handelsbeschränkungen der USA gegenüber Kuba. Amerikanische Unternehmen wie ebay, aber auch paypal schließen in ihren Nutzungsbedingungen vertraglich aus, dass ihre Dienste für den Verkehr von Waren verwendet werden, die unter das Embargo fallen. Aber auch das ist kein deutsches Handelsverbot.
Edit: Hier mal zwei Links zu den Seiten von ebay:
https://verkaeuferportal.ebay.de/ab-wann...verkaeufer
https://www.ebay.de/help/policies/prohib...en?id=4323