Die Menge ist nicht entscheidend. Selbst wenn eine Sammlung aus einer Million Zigarren besteht, ist der Verkauf im Rahmen einer Auflösung der Sammlung nicht gewerblich.
Das von Dir herausgegriffene Beispiel scheint eher nicht gewerblich. Der seit fast 20 Jahren angemeldete Anbieter hat zwar auf den ersten Blick eine Menge Bewertungen, davon allerdings nur sechs als Verkäufer. Aktuell hat er keine weiteren Angebote eingestellt. Beides spricht gegen Planmäßigkeit. Die Zigarren hat er zu einem Startpreis von nur rund einem Drittel des KVP eingestellt, so dass auch eine Gewinnerzielungsabsicht unwahrscheinlich ist.
Das von Dir herausgegriffene Beispiel scheint eher nicht gewerblich. Der seit fast 20 Jahren angemeldete Anbieter hat zwar auf den ersten Blick eine Menge Bewertungen, davon allerdings nur sechs als Verkäufer. Aktuell hat er keine weiteren Angebote eingestellt. Beides spricht gegen Planmäßigkeit. Die Zigarren hat er zu einem Startpreis von nur rund einem Drittel des KVP eingestellt, so dass auch eine Gewinnerzielungsabsicht unwahrscheinlich ist.