03.05.2020, 16:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.05.2020, 20:43 von Aschenbecher.)
@florei
Ich muss mich bei Dir und allen Lesern für meine Aussage entschuldigen, ich hätte wetten können, dass ich richtig lag, lag ich aber nicht. Der Verkauf von Tabakwaren von privat ist doch erlaubt.
Das Problem ist nicht einen Gewinn erziehlen zu wollen, sondern das Tabaksteuergesetz. Komplett unproblematisch sind tatsächlich Tabakwaren mit ungebrochener deutscher Steuerbanderole.
Alles andere geht in eine Grauzone. Viele Tabakwaren, die man für den Eigenverbrauch z.B. legal steuerbevorteilt eingeführt hat, sind nur für den Eigenverbrauch bestimmt. Ansonsten könnte man selbst legal eingeführte Polenzigarretten legal weiter verkaufen. Das ist aber verboten. In leere Kisten mit gebrochener deutscher Steuerbanderole könnte man zwar legal erworbene, aber steuerbevorteilte Zigarren einlegen. Daher gebrochene deutsche Steuerbanderole auch eine Grauzone. Im Prinzip müsste man solche Tabakwaren beim Zoll nachversteuern, um dann rechtlich einwandfrei veräußern zu dürfen. (Innerhalb von Deutschland)
Ich muss mich bei Dir und allen Lesern für meine Aussage entschuldigen, ich hätte wetten können, dass ich richtig lag, lag ich aber nicht. Der Verkauf von Tabakwaren von privat ist doch erlaubt.
Das Problem ist nicht einen Gewinn erziehlen zu wollen, sondern das Tabaksteuergesetz. Komplett unproblematisch sind tatsächlich Tabakwaren mit ungebrochener deutscher Steuerbanderole.
Alles andere geht in eine Grauzone. Viele Tabakwaren, die man für den Eigenverbrauch z.B. legal steuerbevorteilt eingeführt hat, sind nur für den Eigenverbrauch bestimmt. Ansonsten könnte man selbst legal eingeführte Polenzigarretten legal weiter verkaufen. Das ist aber verboten. In leere Kisten mit gebrochener deutscher Steuerbanderole könnte man zwar legal erworbene, aber steuerbevorteilte Zigarren einlegen. Daher gebrochene deutsche Steuerbanderole auch eine Grauzone. Im Prinzip müsste man solche Tabakwaren beim Zoll nachversteuern, um dann rechtlich einwandfrei veräußern zu dürfen. (Innerhalb von Deutschland)