27.07.2020, 11:20
Wenn ich da im Interesse der sprachlichen Richtigkeit gerade mal klugscheißern darf:
Das Überführen in den freien Warenverkehr durch Anbringen des Steuerzeichens mit dem aktuell bestimmten Kleinverkaufspreis ist nicht das „Verzollen“ (= Einfuhrabgabe), sondern das „Versteuern“ (= Verbrauchsteuer).
Womöglich sind die Zigarren im Moment des Versteuerns auch erst verzollt worden. Ein zwingender Zusammenhang besteht aber nicht.
Das Überführen in den freien Warenverkehr durch Anbringen des Steuerzeichens mit dem aktuell bestimmten Kleinverkaufspreis ist nicht das „Verzollen“ (= Einfuhrabgabe), sondern das „Versteuern“ (= Verbrauchsteuer).
Womöglich sind die Zigarren im Moment des Versteuerns auch erst verzollt worden. Ein zwingender Zusammenhang besteht aber nicht.