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EU-Einfuhr von Tabakwaren bei Versand (nicht persönliche Verbringung über die Grenze)
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EU-Einfuhr von Tabakwaren bei Versand (nicht persönliche Verbringung über die Grenze)
#8
(07.01.2021, 17:23)prancinghorse schrieb: (...) wenn die "Kollegen" von der Zollstelle (sollten sie das Paket denn rausziehen) sich nicht an die gesetzlichen Regelungen halten hast Du Glück gehabt und die Jungs vom Zoll haben ihren Job nicht gemacht.


So hart würde ich es gar nicht formulieren. Man muss vielleicht wissen, dass das Tabaksteuerrecht eine absolute Spezial- und Nischenmaterie ist, die außerhalb der Dienststelle Bünde so gut wie niemand beherrscht. Und wenn man eben nicht weiß, dass auf diesem Wege eingeführte Tabakwaren wegen des fehlenden Steuerzeichens nicht „verkehrsfähig“ sind und deshalb nicht „in den freien Verkehr“ gelangen dürfen, dann behandelt man die Sendung wie jede andere einfuhrabgabenpflichtige Sendung auch, erhebt also die Abgaben und händigt dann dem Empfänger aus.
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EU-Einfuhr von Tabakwaren bei Versand (nicht persönliche Verbringung über die Grenze) - von florei - 07.01.2021, 22:15

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