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Lohnt Einkauf in der Schweiz
#81
(10.12.2019, 13:19)Zerocool schrieb: Nein das ist eine ernstgemeinte frage.
mitnehmen darf ich alles nur nicht erwischen lassen.
Klar, du darfst alles. Alles darf zusammen einfach die 300.– Öken nicht überschreiten.
Tabak ist Tabak, ist Tabak
Don Alejandro Robaina
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#82
Aber diese 300€ Grenze steht ja unter der Kategorie „Andere Waren“. Zu dieser Kategorie zählen Tabak und Alkohol nicht.

Warum greift dann dieser Betrag? Verstehe ich vom Text irgendwie nicht. Ich hab aber auch noch nie zollfrei eingekauft. Insofern stelle ich deine Antwort nicht in Frage. Du wirst es wissen.

Aber warum ist das so?

   
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#83
(10.12.2019, 18:27)MXLB79 schrieb: Aber diese 300€ Grenze steht ja unter der Kategorie „Andere Waren“. Zu dieser Kategorie zählen Tabak und Alkohol nicht.

Warum greift dann dieser Betrag? Verstehe ich vom Text irgendwie nicht. Ich hab aber auch noch nie zollfrei eingekauft. Insofern stelle ich deine Antwort nicht in Frage. Du wirst es wissen.

Aber warum ist das so?
Ich kanns nicht sagen, warum das so ist. Ich hab einfach selbst erlebt, dass bei mitgebrachtem Alkohol, Tabak und ein Parfum zusammengerechnet wurde. War allerdings am Schweizer-Zoll.
Tabak ist Tabak, ist Tabak
Don Alejandro Robaina
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#84
das scheint tatsächlich eine Besonderheit in CH zu sein:

Zitat:Bitte beachten Sie: Übersteigt der Gesamtwert der mitgeführten Waren (inkl. der Wert aller Lebensmittel) die 300 Franken, müssen Sie in jedem Fall die Mehrwertsteuer bezahlen.
Quelle

in Deutschland/EU gilt der Eurobetrag explizit für andere Waren. Ich hatte diesjahr eine ausführliche und gründliche Kontrolle nach der Einreise in die EU aus Andorra und war "minimal" über den 300€ aber die Anzahl passte und so mussten sie mich wieder ziehen lassen Tongue
www.Hymidor.de - Smarte Humidorbefeuchter
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#85
Ja da hat @nitrofridi recht, bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland darf die Freimenge an Tabak und Alkohol eingeführt werden, zusätzlich zu Tabak und Alkohol dürfen andere Waren im Wert von 300€  Abgabefrei eingeführt werden.
Aufpassen muss man das dies für 1 Person gilt.

Beispiel:
Bei anderen Waren darf man nicht bei 4 Personen a 300€ also für 1200€ ein Auto kaufen und einführen da die Ware teilbar sein muss. 
Zigarrenkisten sind wiederum teilbar in einzelne Zigarren,  hier können bei 4 Personen a 50 Stück also 200 Zigarren mitgenommen werden.

Anders schaut es bei den Schweizer aus, wie @chevere geschrieben hat darf alles zusammen nicht die 300 Franken übersteigen , ist aber nicht so schlimm bei der niedrigen MwSt.  in der Schweiz Aehmhehe
VG Mäx

smoke1

"Der Luxus an einer Zigarre ist nicht der Preis, sondern die Zeit die man mit ihr verbringt"   
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#86
OK. Danke. Verwirrend.

Also praktischer Ablauf. Wenn ich Samnaun verlasse, gerate ich an einen schweizer Grenzer. Und die 300€/Franken gilt für alles.

Dann bin ich in Österreich und beim Verlassen gerate ich an einen österreichischen Zöllner bei der Fahrt nach D. Da darf ich mehr haben.

Also wenn ich Samnaun, Österreich, D fahre.

Oder geht es immer nur um Einreise? Also von Samnaun gerate ich dann an einen Österreicher. Und von da an einen Deutschen.

So dass ich alles mitnehmen kann.

Sorry für das Kapern. Aber sowas find ich immer sehr spannend.
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#87
Wenn du von Samnaun nach Deutschland über Österreich fährst kannst du das volle Programm mitnehmen.
Wie es ist wenn du als Deutscher über die Schweiz fährst weiß ich nicht, aber vermutlich kannst du da auch das volle Programm mitnehmen also nicht nur gesamt die 300 Franken, das gilt m.M.n. nur für Schweizer.
VG Mäx

smoke1

"Der Luxus an einer Zigarre ist nicht der Preis, sondern die Zeit die man mit ihr verbringt"   
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#88
wow wie gut das wir drüber gesprochen haben. Auch da hat CH besondere Regeln: Blink 

Zitat:Privatwaren mit weniger als 5000 Schweizerfranken Wert

Werden Privatwaren bis zu einem Gesamtwert von 5000 Schweizerfranken durch die Schweiz befördert, so erfolgt die Zollveranlagung an der Grenze in der Regel formlos. Dies gilt aber nicht für abgabenpflichtige alkoholische Getränke, Tabakwaren und Lebensmittel. Die Zollstelle kann beim Verdacht, dass die Waren nicht wiederausgeführt werden, auch bei einem Gesamtwert von unter 5000 Schweizerfranken eine Kaution verlangen.
Quelle
www.Hymidor.de - Smarte Humidorbefeuchter
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#89
Dieser Link sollte für Klarheit sorgen, ausschliesslich für die Schweiz natürlich ...
https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/inf...hweiz.html
Tabak ist Tabak, ist Tabak
Don Alejandro Robaina
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#90
da habe ich aber was angestossen
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