02.05.2020, 07:58
Handel mit Tabakwaren als Privatpersonen erlaubt? Theorie und Praxis
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Handel mit Tabakwaren als Privatpersonen erlaubt? Theorie und Praxis
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02.05.2020, 08:28
florei schrieb:Schreibe doch bitte etwas sinnvolles zum Thema, anstatt das Forum mit solchen sinnbefreiten Beiträgen voll zu müllen.Aschenbecher schrieb:(...), da der Handel mit Tabakwaren Privatpersonen untersagt/ verboten ist. Möglicherweise liest diesen Faden auch mal der eine oder andere Neueinsteiger, den genau dieses Thema interessiert. (02.05.2020, 08:28)Aschenbecher schrieb:florei schrieb:Schreibe doch bitte etwas sinnvolles zum Thema, anstatt das Forum mit solchen sinnbefreiten Beiträgen voll zu müllen.Aschenbecher schrieb:(...), da der Handel mit Tabakwaren Privatpersonen untersagt/ verboten ist. „Sinnbefreit“ ist alleine Deine Aussage, die ich zitiert habe. Und in der Tat: Damit Neueinsteiger hier nicht gefährliches Halbwissen oder sogar komplett falsche Informationen lesen, habe ich Dir widersprochen. Mit „Vollmüllen“ hat das gewiss nichts zu tun.
02.05.2020, 10:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.05.2020, 10:35 von Aschenbecher.)
Na denn verleihe Deiner Aussage doch mal Substanz, auch für die Neueinsteiger:
Wo bietet man als Privatperson in Deutschland öffentlich legal Tabakwaren zum Verkauf an? (02.05.2020, 10:34)Aschenbecher schrieb: Na denn verleihe Deiner Aussage doch mal Substanz, auch für die Neueinsteiger: Beeindruckend, wie Du die Rollen vertauscht (oder verwechselst?). Du hast ein Verbot behauptet. Dann müsstest Du auch in der Lage sein, eine Rechtsgrundlage dafür zu benennen. Tabakwaren zum Verkauf anbieten kann man in Deutschland als „Privatperson“ (ich nehme an, Du meinst damit jemand, der dies nicht unternehmerisch tut) legal (ich nehme an, Du meinst damit gesetzlich erlaubt) überall.
02.05.2020, 14:56
Ich habe die Beiträge hier in eigenen Thread rausgelöst weil sie dort OT sind aber dennoch irgendwie genau so ein Problem entsteht bei einem Nachlass.
Eine Sachliche Diskussion ist natürlich sehr erwünscht. @Aschenbecher @florei Ich glaube ihr habt beide Recht. Das Problem mMn an ggf. einer Sammlungsauflösung ist die Menge. Was ich damit genauer meine ist das der grad heute schmal ist zwischen Privat und Gewerblich. Da gab es mein ich bei Ebay mal eine Welle von Abmahnungen dazu. Muss ich mich mal schlau machen. bzw. kennt sich da jemand evtl. aus?
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02.05.2020, 15:15
(02.05.2020, 14:56)nitrofridi schrieb: Da gab es mein ich bei Ebay mal eine Welle von Abmahnungen dazu. Muss ich mich mal schlau machen. bzw. kennt sich da jemand evtl. aus? EBay mahnt wegen allem möglichen Blödsinn ab; z.B. bei Zippos, die nachträglich graviert wurden und nicht aus dem „offiziellen“ Sortiment stammen. Bei Zigarren könnte außerdem das Thema „Kuba“ eine Rolle spielen. Diese Bummsbude würde ich also schon mal nicht als Maßstab nehmen. Meines(!) Wissens nach ist u.a. die Verkaufshäufigkeit ein Kriterium; verkaufe ich ab und zu mal oder habe ich permanent Angebote die den Anschein entstehen lassen könnten, dass ich damit meinen Lebensunterhalt verdiene. Das war jetzt aber eine Menge „Hörensagen“, gepaart mit gefährlichen Halbwissen. Daher wäre es natürlich super, wenn Flori ein wenig Licht ins Dunkel bringen würde. (02.05.2020, 14:56)nitrofridi schrieb: Was ich damit genauer meine ist das der grad heute schmal ist zwischen Privat und Gewerblich. Das kann in der Tat ein Problem sein, hat aber nichts mit einem Handelsverbot für "Privatpersonen" (ich nehme mal an, damit sind Verbraucher im Rechtssinne gemeint) zu tun. Gewerblich ist eine Tätigkeit, die (unter anderem, die übrigen Definitionsmerkmale lasse ich mangels Relevanz mal weg) planmäßig, auf Dauer angelegt und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Wenn man also beispielsweise immer wieder - so Leute soll es ja auch in Internetforen geben - Zigarrenraritäten kauft, um diese bei Gelegenheit zu einem höheren Preis weiterzuverkaufen, dann handelt man gewerblich mit der Folge, dass man ein Gewerbe anzeigen und Steuern erklären und zahlen muss. Wer das nicht tut, macht sich der Steuerhinterziehung strafbar. Dafür braucht man übrigens keine Mindestzahl an Verkaufsvorgängen. Wenn ich vorhabe, dies irgendwann zu wiederholen, dann begründet schon der erste Verkauf die Gewerblichkeit. Ein Thema war das vor allem nach den Anfangsjahren von ebay, als die Finanzverwaltung dem ein oder anderen auf die Schliche gekommen war, der sich sein Gehalt oder auch seine Sozialleistungen mit einem florierenden Onlineflohmarkt aufgebessert hatte. Wer aber - und darum geht es ja vorliegend - nur eine Zigarrensammlung verkauft, sei es die eigene zu Lebzeiten oder auch aus einem Nachlass, der handelt weder planmäßig noch auf auf Dauer angelegt. Was kubanische Zigarren und ebay anlangt, so ist das Problem Ausfluss der Handelsbeschränkungen der USA gegenüber Kuba. Amerikanische Unternehmen wie ebay, aber auch paypal schließen in ihren Nutzungsbedingungen vertraglich aus, dass ihre Dienste für den Verkehr von Waren verwendet werden, die unter das Embargo fallen. Aber auch das ist kein deutsches Handelsverbot. Edit: Hier mal zwei Links zu den Seiten von ebay: https://verkaeuferportal.ebay.de/ab-wann...verkaeufer https://www.ebay.de/help/policies/prohib...en?id=4323
02.05.2020, 16:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.05.2020, 16:41 von nitrofridi.)
Danke für die Erklärung. Aber genau hier ist mMn das Problem. Zigarren sind schon in bescheidenen Mengen für unseren Maßstab (eine Kiste z.B.) meist per se für die Allgemeinheit eine Anzahl wo man schnell auf "große Mengen" ausdehnen könnte.
Hier gerade bei ebay zufällig raus gepickt: Beste Zigarre der Welt Könnte man schon allein aus dem Artikel schließen das es eine Weiterverkaufsabsicht gibt? (Das Display ist jetzt eindeutig, aber auch mit einer normalen Kiste könnte man das überspitzt behaupten. Den überhaupt wer braucht schon eine ganze Kiste von so was außer zum weiterverkauf??? (Nicht auf den Artikel bezogen sondern allgemeine Ironie)
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Die Menge ist nicht entscheidend. Selbst wenn eine Sammlung aus einer Million Zigarren besteht, ist der Verkauf im Rahmen einer Auflösung der Sammlung nicht gewerblich.
Das von Dir herausgegriffene Beispiel scheint eher nicht gewerblich. Der seit fast 20 Jahren angemeldete Anbieter hat zwar auf den ersten Blick eine Menge Bewertungen, davon allerdings nur sechs als Verkäufer. Aktuell hat er keine weiteren Angebote eingestellt. Beides spricht gegen Planmäßigkeit. Die Zigarren hat er zu einem Startpreis von nur rund einem Drittel des KVP eingestellt, so dass auch eine Gewinnerzielungsabsicht unwahrscheinlich ist. |
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