04.04.2023, 09:55
Das sagt das Tabaksteuergesetz dazu:
§ 28 TabStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Also wenn ich es richtig verstehe, kann der Händler schon einen höheren Preis nehmen, muß dann aber unverzüglich eine Steuererklärung abgeben und sofort die anfallende Steuer entrichten.
§ 28 TabStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Also wenn ich es richtig verstehe, kann der Händler schon einen höheren Preis nehmen, muß dann aber unverzüglich eine Steuererklärung abgeben und sofort die anfallende Steuer entrichten.
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