16.11.2023, 15:13
Ich seh keine passenden Ausnahmen im Gesetz, somit wohl ein Fall von wo kein Kläger da kein Richter. Wär ich der Händler wär ich aber vorsichtig. Als Tabakvertreiber darf man glaub ich nicht damit rechnen, dass man besonders nachsichtig behandelt wird.
Dasselbe hatten wir schonmal mit teurer angebotenen "geaitschten" Zigarren, das widerspricht Paragraph 28 TabStG. Wobei der aber nicht ganz eindeutig ist, im Gegensatz zu 26/ 27. Bei 28 müsste man mal in Kommentar nachlesen, aber dafür bin ich zu faul. Und ja auch nicht betroffen
Dasselbe hatten wir schonmal mit teurer angebotenen "geaitschten" Zigarren, das widerspricht Paragraph 28 TabStG. Wobei der aber nicht ganz eindeutig ist, im Gegensatz zu 26/ 27. Bei 28 müsste man mal in Kommentar nachlesen, aber dafür bin ich zu faul. Und ja auch nicht betroffen
"Every day, once a day, give yourself a present. Don’t plan it, don’t wait for it, just let it happen. It could be a new shirt at the men's store, a catnap in your office chair or two cups of good hot black coffee." (Zigarre zählt auch! )
Dale Cooper