16.11.2023, 15:43
(16.11.2023, 15:13)Markus898 schrieb: Ich seh keine passenden Ausnahmen im Gesetz, somit wohl ein Fall von wo kein Kläger da kein Richter. Wär ich der Händler wär ich aber vorsichtig. Als Tabakvertreiber darf man glaub ich nicht damit rechnen, dass man besonders nachsichtig behandelt wird.Dann habe ich einfach mehrmals Glück gehabt, trotz es mehreren Paragraphen widerspricht... 🤣
Dasselbe hatten wir schonmal mit teurer angebotenen "geaitschten" Zigarren, das widerspricht Paragraph 28 TabStG. Wobei der aber nicht ganz eindeutig ist, im Gegensatz zu 26/ 27. Bei 28 müsste man mal in Kommentar nachlesen, aber dafür bin ich zu faul. Und ja auch nicht betroffen
Und die Unternehmer, die mich beglückt haben existieren immer noch. Vielleicht doch nicht alle... Zigarrenwelt gibts nicht mehr, ich hoffe, aber nicht deswegen, daß sie mir reduzierte Zigarren mit nicht reduziertem Steuerzeichen geliefert haben😉