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Handel mit Tabakwaren als Privatpersonen erlaubt? Theorie und Praxis
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Handel mit Tabakwaren als Privatpersonen erlaubt? Theorie und Praxis
#11
Moiin zusammen,

@nitrofridi: viele Dank für's abtrennen Augen

Da die meisten von uns ja die eine oder andere Zigarre aus Cuba im Humi haben fällt ja wegen des schrägen Embargos der Verkauf auf Ebay weg. Zu den Steuern hab ich bei der Recherche hier mal was gefunden: https://www.merkur.de/leben/geld/umgehen...96795.html. Wie immer mit Vorsicht zu geniessen wenn kein Rechtsanwalt dahinter steht.

Für den gewerblichen Handel gibt es ja ein dichtes Regelwerk (z.B. https://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Herst..._node.html) und hier hab ich ein paar Anmerkungen zum Privatverkauf gefunden: https://www.noblego.de/lexikon/zigarren-verkaufen/

Aber so richtig was konkretes zum Privatverkauf von Tabakwaren ist da nicht dabei.

Gruss, Klaus
Schmauchende Grüsse
Klaus smoke1
[+] 1 Mitglied Gefällt Bayuvare's Beitrag
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#12
@florei

Ich muss mich bei Dir und allen Lesern für meine Aussage entschuldigen, ich hätte wetten können, dass ich richtig lag, lag ich aber nicht. Der Verkauf von Tabakwaren von privat ist doch erlaubt.

Das Problem ist nicht einen Gewinn erziehlen zu wollen, sondern das Tabaksteuergesetz. Komplett unproblematisch sind tatsächlich Tabakwaren mit ungebrochener deutscher Steuerbanderole.

Alles andere geht in eine Grauzone. Viele Tabakwaren, die man für den Eigenverbrauch z.B. legal steuerbevorteilt eingeführt hat, sind nur für den Eigenverbrauch bestimmt. Ansonsten könnte man selbst legal eingeführte Polenzigarretten legal weiter verkaufen. Das ist aber verboten. In leere Kisten mit gebrochener deutscher Steuerbanderole könnte man zwar legal erworbene, aber steuerbevorteilte Zigarren einlegen. Daher gebrochene deutsche Steuerbanderole auch eine Grauzone. Im Prinzip müsste man solche Tabakwaren beim Zoll nachversteuern, um dann rechtlich einwandfrei veräußern zu dürfen. (Innerhalb von Deutschland)
[+] 3 Mitglieder gefällt Aschenbecher's Beitrag
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