06.01.2021, 13:55
Einfach bei Jean-Claude anrufen und bestellen, wo ist das Problem!?
LCDH Luxemburg
LCDH Luxemburg
EU-Einfuhr von Tabakwaren bei Versand (nicht persönliche Verbringung über die Grenze)
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06.01.2021, 13:55
Einfach bei Jean-Claude anrufen und bestellen, wo ist das Problem!?
LCDH Luxemburg
06.01.2021, 14:11
SteffRoe schrieb:Einfach bei Jean-Claude anrufen und bestellen, wo ist das Problem!? ....wird das Paket überprüft, wird es vernichtet, Zigarren futsch, dass könnte ein Problem sein und das der Versand von Tabakwaren innerhalb der EU, unangemeldet, offiziell nicht erlaubt ist. Ob das jemand für sich als Problem ansieht, muss jeder selber wissen. Thematik bereits x-mal durchgekaut.
06.01.2021, 20:04
(06.01.2021, 14:11)Aschenbecher schrieb:SteffRoe schrieb:Einfach bei Jean-Claude anrufen und bestellen, wo ist das Problem!? Hast du natürlich recht, dass das Ganze offiziell vielleicht nicht erlaubt ist, aber dass die Zigarren futsch sind wenn das Paket überprüft wird ist absoluter Blödsinn. Bei mir ist das schon x-mal passiert, Zigarren konnte ich jedes mal behalten und nix war futsch, hat auch nie etwas gekostet. Aber wie du sagst muss jeder selber wissen.
06.01.2021, 21:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.01.2021, 21:10 von Aschenbecher.)
SteffRoe schrieb:Zoll öffnet Sendung aus EU Ausland an Dich, mit Inhalt Tabakwaren ohne deutsche Steuerbanderole und Du darfst die Ware tatsächlich behalten und das auch noch ohne Nachversteuerung und das ist bei Dir bereits x-mal so gelaufen? In dem Fall solltest Du erfolgreich Polen Zigarretten importieren, da liegt bestimmt eine Menge an Nennwert drin!Aschenbecher schrieb:SteffRoe schrieb:Einfach bei Jean-Claude anrufen und bestellen, wo ist das Problem!? Ja, das war jetzt zynisch. Erzähle den Lesern doch bitte keinen Mumpitz. Trocken schaut es so aus: Zoll Online Auszug aus Zoll Online zum Waren Versand (nicht persönliche Verbringung über die Grenze) innerhalb der EU kurz und knackig, damit ist alles gesagt: Besonderheit Tabakwaren [Bild: https://www.zoll.de/SharedDocs/Bilder/DE...normal&v=6] Werden Tabakwaren aus anderen Mitgliedstaaten ohne gültige deutsche Steuerzeichen versendet, so liegt ein Verstoß gegen das Tabaksteuergesetz vor. Da Tabakwaren ohne deutsche Steuerzeichen in Deutschland nicht verkehrsfähig sind, werden sie von der Zollverwaltung bereits bei der Lieferung sichergestellt und vernichtet! Dies gilt sowohl für Sendungen von privat an privat als auch von einem Versandhändler an privat.
07.01.2021, 16:32
(06.01.2021, 21:02)Aschenbecher schrieb:SteffRoe schrieb:Erzähle den Lesern doch bitte keinen Mumpitz.Aschenbecher schrieb:SteffRoe schrieb:Einfach bei Jean-Claude anrufen und bestellen, wo ist das Problem!? Ist es auch nicht und ehrlich gesagt ist es mir auch vollkommen egal ob's du glaubst oder auch nicht Thema für mich beendet
07.01.2021, 17:23
Heino hat das schon ziemlich treffend beschrieben, rein rechtlich sind das Fakten - wenn die "Kollegen" von der Zollstelle (sollten sie das Paket denn rausziehen) sich nicht an die gesetzlichen Regelungen halten hast Du Glück gehabt und die Jungs vom Zoll haben ihren Job nicht gemacht.
Das heisst ausdrücklich NICHT dass die Zigarren wenn das Paket geprüft wird automatisch vernichtet werden, mir ist es auch schon passiert dass ich die Stumpen behalten durfte nachdem ich Tabak- und Einfuhrumsatzsteuer sowie die Zollgebühren entrichtet hatte - ist ein Glücksspiel und ich für meinen Teil spiele dieses nicht mehr..
"Clapton is God" (Graffiti in Islington, London 1965)
07.01.2021, 18:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.01.2021, 18:25 von nitrofridi.)
Herausgehend aus dieser Diskussion habe ich das Thema Zoll innerhalb der EU abgetrennt.
Es wird sicher den ein oder anderen im Nachgang wieder interessieren und kann so viel besser gefunden werden. Dazu ist es wie so oft so weit abgedriftet das es nicht mehr viel mit dem eigentlichen Thema zu tun hat.
www.Hymidor.de - Smarte Humidorbefeuchter
07.01.2021, 22:15
(07.01.2021, 17:23)prancinghorse schrieb: (...) wenn die "Kollegen" von der Zollstelle (sollten sie das Paket denn rausziehen) sich nicht an die gesetzlichen Regelungen halten hast Du Glück gehabt und die Jungs vom Zoll haben ihren Job nicht gemacht. So hart würde ich es gar nicht formulieren. Man muss vielleicht wissen, dass das Tabaksteuerrecht eine absolute Spezial- und Nischenmaterie ist, die außerhalb der Dienststelle Bünde so gut wie niemand beherrscht. Und wenn man eben nicht weiß, dass auf diesem Wege eingeführte Tabakwaren wegen des fehlenden Steuerzeichens nicht „verkehrsfähig“ sind und deshalb nicht „in den freien Verkehr“ gelangen dürfen, dann behandelt man die Sendung wie jede andere einfuhrabgabenpflichtige Sendung auch, erhebt also die Abgaben und händigt dann dem Empfänger aus.
07.01.2021, 23:45
Nicht verkehrsfähig.... Gefällt mir.
Die Deutschen sprechen eine Fremdsprache für und Schweizer [emoji849] |
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