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Neuinterpretation des Zugabeverbots im Tabakgesetz
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Neuinterpretation des Zugabeverbots im Tabakgesetz
#1
Jetzt sind sie völlig irre geworden:

no cigar in the jar


Was für ein Quatsch Proxy_005 , lieber weiteren, überflüssigen Verpackungsmüll ...
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#2
(16.02.2021, 15:51)glenevil schrieb: Jetzt sind sie völlig irre geworden:

no cigar in the jar


Was für ein Quatsch Proxy_005 , lieber weiteren, überflüssigen Verpackungsmüll ...
Der Link funktioniert nicht.
"Wenn ein splitternackter Mann eine Frau quer durch die Stadt jagt,Messer in der einen Hand, Penis in der anderen... glaub ich nicht, dass er sie in den Schlaf singen will...!" Zitat Dirty Harry
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#3
Ein Aufreger ist das eigentlich nicht, und mit einer "Neuinterpretation" hat es rein gar nichts zu tun. Es wird lediglich eine seit Jahrzehnten existierende Vorschrift auf einen Gegenstand angewendet, der sich jedenfalls nach meiner Beobachtung in den letzten Jahren in einem stark zunehmenden Maße zu einem eigenständigen Handelsgut und damit zu einem Gegenstand von besonderem Wert entwickelt hat. "Schuld" ist nicht der Zoll, der § 24 des Tabaksteuergesetzes wortgetreu anwendet, sondern die Leute, welche leere Jars für Preise von mittlerweile regelmäßig mehr als hundert Euro verkaufen.
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#4
Okay, keine Ahnung, was passiert ist, nächster Versuch

still no cigars in the jar
......
florei schrieb:Ein Aufreger ist das eigentlich nicht, und mit einer "Neuinterpretation" hat es rein gar nichts zu tun. Es wird lediglich eine seit Jahrzehnten existierende Vorschrift auf einen Gegenstand angewendet, der sich jedenfalls nach meiner Beobachtung in den letzten Jahren in einem stark zunehmenden Maße zu einem eigenständigen Handelsgut und damit zu einem Gegenstand von besonderem Wert entwickelt hat. "Schuld" ist nicht der Zoll, der § 24 des Tabaksteuergesetzes wortgetreu anwendet, sondern die Leute, welche leere Jars für Preise von mittlerweile regelmäßig mehr als hundert Euro verkaufen.

Schwierig ... muss der Staat einen privaten Sammlermarkt, der sich durch Angebot und Nachfrage im Rahmen einer freien Marktwirtschaft reguliert, als Begründung für eine derart hanebüchene Auslegung heranziehen? Mal abseits jeglicher §-Reiterei betrachtet grenzt das doch nun wirklich an Kasperkram! Nicht das die demnächst auch noch auf den Trichter kommen, hochwertige Spirituosen, die teilweise in edlen Karaffen angeboten werden, getrennt voneinander zu verkaufen ... der Sprit dann im Tetrapack oder PET ... Hehee2

(... und ja, ich weiß, es handelt sich hier um einen speziellem Auswuchs in der tabakorientierten Gesetzgebung ...)
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#5
(17.02.2021, 13:41)glenevil schrieb: Okay, keine Ahnung, was passiert ist, nächster Versuch

still no cigars in the jar
......
florei schrieb:Ein Aufreger ist das eigentlich nicht, und mit einer "Neuinterpretation" hat es rein gar nichts zu tun. Es wird lediglich eine seit Jahrzehnten existierende Vorschrift auf einen Gegenstand angewendet, der sich jedenfalls nach meiner Beobachtung in den letzten Jahren in einem stark zunehmenden Maße zu einem eigenständigen Handelsgut und damit zu einem Gegenstand von besonderem Wert entwickelt hat. "Schuld" ist nicht der Zoll, der § 24 des Tabaksteuergesetzes wortgetreu anwendet, sondern die Leute, welche leere Jars für Preise von mittlerweile regelmäßig mehr als hundert Euro verkaufen.

Schwierig ... muss der Staat einen privaten Sammlermarkt, der sich durch Angebot und Nachfrage im Rahmen einer freien Marktwirtschaft reguliert, als Begründung für eine derart hanebüchene Auslegung heranziehen? Mal abseits jeglicher §-Reiterei betrachtet grenzt das doch nun wirklich an Kasperkram! Nicht das die demnächst auch noch auf den Trichter kommen, hochwertige Spirituosen, die teilweise in edlen Karaffen angeboten werden, getrennt voneinander zu verkaufen ... der Sprit dann im Tetrapack oder PET ... Hehee2

(... und ja, ich weiß, es handelt sich hier um einen speziellem Auswuchs in der tabakorientierten Gesetzgebung ...)

Als schnöder Jurist kann ich mich nur noch einmal mit anderen Worten wiederholen: Das hat nichts mit Auslegung zu tun, soll heißen, es ist nicht so, als könne man das nach dem Gesetz auch anders sehen. Das Gesetz sagt klipp und klar, dass Tabakwaren allenfalls "branchenübliches Zubehör von geringem Wert" beigegeben werden darf. Deshalb bleibe ich dabei: Wenn die zum gesetzmäßigen Handeln verpflichtete Zollverwaltung ein Gesetz seinem Wortlaut entsprechend anwendet, ist das keinen Aufreger wert.

Und: Ein privater Sammlermarkt ist das ja nun auch nicht mehr. Es gibt mittlerweile genügend Einzelhändler, die da mitmischen. Für den privaten Sammler ist es übrigens sogar günstiger, wenn der Jar extra verkauft wird, weil dann für diesen Teil des "Gesamtpaketes" keine Tabaksteuer anfällt.
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#6
@florei  magst ja recht haben, nur

- gefallen muss mir diese Entwicklung nicht
- glaube ich nicht, das dadurch irgendwas auch nur 1 Cent günstiger wird

Damit ist der Drops für mich erstmal gelutscht, denn das ist nicht mehr meine Preiskategorie, weder beim Stumpen, noch bei der Urne ...
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#7
(18.02.2021, 15:01)glenevil schrieb: @florei  magst ja recht haben, nur

- gefallen muss mir diese Entwicklung nicht
- glaube ich nicht, das dadurch irgendwas auch nur 1 Cent günstiger wird

Damit ist der Drops für mich erstmal gelutscht, denn das ist nicht mehr meine Preiskategorie, weder beim Stumpen, noch bei der Urne ...

Deine Meinung wollte ich Dir nicht nehmen Proxy_007 Ich habe es inhaltlich ja auch selbst nicht beurteilt. Mir lag nur daran aufzeigen, dass es so vorhersehbar war wie das Amen in der Kirche, dass das irgendwann zum Problem werden musste, und dass es deshalb wenig wahrhaftig ist, wenn aus der Branche durch die Darstellung als "Neuinterpratation" der schwarze Peter gleichwohl zur Zollverwaltung geschoben wird.
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#8
Nun ja, die Zollverwaltung setzt nur um. Der Gesetzgeber ist derjenige, der immer hanebüchenere Gesetzte erlässt - anstatt sich mal um die wichtigen Dinge in dieser Republik zu kümmern. So, ist das auch mal gesagt - ich geh jetzt qualmen  smoke1
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#9
(20.02.2021, 13:52)Derhansjürgen schrieb: Nun ja, die Zollverwaltung setzt nur um. Der Gesetzgeber ist derjenige, der immer hanebüchenere Gesetzte erlässt - anstatt sich mal um die wichtigen Dinge in dieser Republik zu kümmern. So, ist das auch mal gesagt - ich geh jetzt qualmen  smoke1

Wenn ich das so mitverfolge qualme ich schon ohne Smoke in der Hand. Unglaublich was für Furzideen weltweit in Gesetze verpackt und durchgestiert werden. Mein Bruder sagt immer: Mach dir keine Gedanken, Kleiner, irgendwann kommt ein riesengrosser Arsch und deckt alles zu ... Nopla
Tabak ist Tabak, ist Tabak
Don Alejandro Robaina
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#10
Beipackverbot

Ich sehe das ganze, genau genommen, als Fehlinterpretation der Zollvorschriften.

Die Idee hinter dem Beipackverbot ist, dass dadurch Tabakpreise nicht durch 
Zugaben unterwandert werden sollen. Das ist für mich soweit noch nachvollziehbar.

Im Fall von Jars oder Sonderhumidoren trifft dieses jedoch nie zu, das Gegenteil
ist immer der Fall. Nehmen wir den roten Boli Belicosos Jar. Ohne den Topf, kosten
die Regulares rund die Hälfte als ohne den Topf. Der Sinn und Zweck der 
Zollvorschrift trifft hier demnach überhaupt nicht zu.

Bei Sonderhumidoren oder Formaten im Jar, welche es nur in diese Gebinden
zu erwerben gibt, trifft die Zollvorschrift auch nicht zu. Kein Marktpreis der
offiziell ja gar nicht separat erwerbbaren Zigarren kann damit unterwandert werden.

Zu Koppelgeschäften kann ein Kunde nicht gezwungen werden. Demnach dürfte
der Kunde z.B. Jar + Zigarren beim Händler gemeinsam erwerben, könnte danach
vom Widerrufsrecht nur eines der Artikel gebrauch machen, z.B. den Jar oder
die Zigarren zurück senden. Das würde ich als Händler nicht mit machen wollen.
Das ein gefüllter Jar oder Sonderhumidor ein Koppelgeschäft sein soll, 
sehe ich nicht. Es stellt nach meiner Auffassung eine Einheit im Sinne des Artikels dar. 

Hier hat sich der deutsche Michel wieder mal ins Knie geschossen und ist weit
über das Ziel hinaus geschossen. Denn sie wissen nicht was sie tun.
Da hat man einen Chagall durch einen Bonobo Affen neu interpretieren lassen.

Ich würde als 5th. Avenue eine Klage zum Thema Jars und Sonderhumidore
einreichen und könnte mir eine gute Aussicht auf Erfolg vorstellen.

Ein Jar, Sonderhumidor oder sonst etwas in der Richtung wird zukünftig,
unter jeglicher Voraussetzung, nie als kostenlose Beigabe mit gegeben und
da es die reine Verpackung darstellt, auch keine Unterwanderung von
unzulässigen Koppelgeschäften sein. Der Focus liegt hier nicht vorrangig auf
dem Tabakprodukt, sondern auf der Einheit.
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