01.02.2024, 16:02
(01.02.2024, 15:57)Markus898 schrieb: Die Frage hatten wir schonmal, eigentlich nicht, nach Paragraph 28 Tabaksteuergesetz gilt eigtl kein Verkauf über dem was auf der Steuerbanderole steht. Wenn, dann muss unverzüglich erhöhte Steuer abgeführt werden. Praxis keine Ahnung
Hätte mich auch gewundert.
Aktuell würde ich euch noch nicht als klassisches Entwicklungsland titulieren, wo jeder bei den Steuern werkt wie er will.
😂
"Some people meditate; I smoke cigars" - Ron Perlman