01.02.2024, 19:41
(01.02.2024, 15:57)Markus898 schrieb: Die Frage hatten wir schonmal, eigentlich nicht, nach Paragraph 28 Tabaksteuergesetz gilt eigtl kein Verkauf über dem was auf der Steuerbanderole steht. Wenn, dann muss unverzüglich erhöhte Steuer abgeführt werden. Praxis keine Ahnung
Die Frage hatten wir tatsächlich schon bei der letzten Preisrunde. Wenn vorher schon eine Banderole mit dem neuen Preis auf der Box klebt ist alles fein. Teilweise werden diese schon vorher mit dem neuen Preis versteuert und ausgeliefert.
siehe hier: https://zigarren-community.de/thread-322...l#pid60078
Grüße
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